Haus Gottesdank gemeinnützige GmbH
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Pflegekosten

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung)
  • Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Ausbildungsumlage
  • Entgelt für Investitionsaufwendungen

 

Ab dem 01.03.2024 ergibt sich daraus folgende Preisliste:

Tabelle zum Download als PDF

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie eine höhere Pflegestufe feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben.   Dann gibt es selbstverständlich auch die „normale“ Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.

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