Haus Gottesdank gemeinnützige GmbH
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Finanzierung

Welche Kosten entstehen für eine Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 einen Teil der entstehenden Kosten. Es gibt ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil-)finanziert werden können. Es beträgt seit 01.01.2017 für

  • Pflegegrad 2: 689,00 €
  • Pflegegrad 3: 1298,00 €
  • Pflegegrad 4: 1612,00 €
  • Pflegegrad 5: 1995,00 €

 

Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden. Diese Beträge können nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

 

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen. Dies ist auch für Pflegebedürftige mit anderen Pflegegraden möglich, sofern dieser Betrag noch nicht für andere Leistungen (zum Beispiel im ambulanten Bereich) verwendet wurde. So kann der (im Folgenden beschriebene) Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung reduziert werden.

 

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus unterschiedenen Anteilen zusammen:

Seit dem 01.01.2024 ergibt sich daraus folgende Preisliste:

 

Download der Preisliste als PDF

 

 

Die Erstellung der Monatsrechnung erfolgt abhängig von der tatsächlichen Anzahl der genutzten Tage des jeweiligen Monats.

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